Das Aargauer Kuratorium vergibt einmal jährlich an Kunstschaffende aus allen Sparten Werk-, Lektorats- oder Förderbeiträge sowie Atelierplätze in Nairs, London, Paris und Berlin. Im Jahr 2022 wurden 37 Kunstschaffende mit einem solchen Beitrag bedacht, die Werkbeiträge in der Bildenden Kunst wurden anlässlich der Auswahl 22 Anfang Dezember vergeben. Das Aargauer Kuratorium ehrt die geförderten Kunstschaffenden in bewährter digitaler Form. Ihr vielfältiges Schaffen wird auf einem Web-Teppich vorgestellt. Dieser erzielt hohe Reichweite und dauerhafte Sichtbarkeit.

 

Werk- und Förderbeitrag
Das Aargauer Kuratorium unterstützt Aargauer Kunstschaffende mit finanziellen Beiträgen, die es ihnen ermöglichen sollen, für eine bestimmte Zeit frei zu arbeiten. Werk- und Förderbeiträge werden vom Aargauer Kuratorium als Förderung von künstlerisch interessanten und innovativen Ansätzen betrachtet. Vier getrennte Jurierungen in den Fachbereichen Musik, Literatur, Film und Theater & Tanz entscheiden über die Vergabe. Die Werk- und Förderbeiträge werden aufgrund der künstlerischen Pläne und der eingereichten Arbeitsproben zugesprochen. Das Entstehende hat dabei Vorrang vor dem Abgeschlossenen. Die Kontinuität des bisherigen Schaffens und die Entwicklungsmöglichkeit von Kunstschaffenden sind ebenfalls wichtige Kriterien. Die Vergabe von Werk- und Förderbeiträgen wird öffentlich ausgeschrieben.

Die eingereichten Bewerbungen und Arbeiten werden von einer Jury, bestehend aus den jeweiligen Fachgruppen des Aargauer Kuratoriums und allenfalls beigezogenen ausserkantonalen Fachleuten beurteilt. Die Zusprechungen werden in einem Bericht begründet und vom Plenum beschlossen.

 

Jahresausstellung
Die Werk- und Förderbeiträge im Fachbereich Bildende Kunst werden im Rahmen der Jahresausstellung der Aargauer Kunstschaffenden vergeben, die das Kuratorium in Zusammenarbeit mit dem Aargauer Kunsthaus erarbeitet. In der ersten Jurierungsrunde bestimmt die Jury des Aargauer Kuratoriums anhand der eingereichten Unterlagen, welche Kunstschaffenden in die Auswahl aufgenommen werden. Die Werk- und Förderbeiträge werden in einer zweiten Jurierungsrunde vor den Originalwerken in der Ausstellung vergeben.

Die eingereichten Bewerbungen und Arbeiten werden von einer Jury bestehend aus der jeweiligen Fachgruppe des Aargauer Kuratoriums und beigezogenen ausserkantonalen Fachleuten beurteilt. Die Zusprechungen werden in einem Bericht begründet und vom Plenum beschlossen.

 

Lektoratsbeitrag
Als alternatives Förderinstrument gibt es im Fachbereich Literatur den Lektoratsbeitrag. Er soll Literaturschaffenden erlauben, während eines Jahres im Austausch mit einer ausgewiesenen professionellen Fachperson intensiv an ihrem Manuskript zu arbeiten. Unter Lektorat versteht das Aargauer Kuratorium die kritische Begleitung des Schreibprozesses, die professionelle Aussensicht und den Dialog über handwerkliche und ästhetische Fragen mit einer Fachperson, die das Vertrauen des Aargauer Kuratoriums wie auch der Schreibenden geniesst.

Die eingereichten Bewerbungen und Arbeiten werden von einer Jury, bestehend aus der jeweiligen Fachgruppe des Aargauer Kuratoriums und allenfalls beigezogenen ausserkantonalen Fachleuten beurteilt. Die Zusprechungen werden in einem Bericht begründet und vom Plenum beschlossen.

 

Atelier
Das Aargauer Kuratorium vergibt drei- und sechsmonatige Atelieraufenthalte in Berlin, Paris und London und viermonatige Atelieraufenthalte in Nairs/Scoul. Die Ateliers werden aufgrund der vorgelegten Unterlagen zugesprochen. Wichtigstes Kriterium bei der Beurteilung ist die persönliche Motivation für den Aufenthalt in einem bestimmten Atelier. Die Zusprechung eines Atelieraufenthaltes ist mit einem Beitrag an die Lebenshaltungskosten von CHF 3’000 pro Monat in Berlin, Paris und London, für das Atelier in Nairs/Scoul mit CHF 1’500 pro Monat verbunden.

In einer ersten Jurierungsrunde beurteilen die Fachbereiche die eingegangenen Gesuche und schlagen Projekte für die zweite Jurierungsrunde vor. In dieser zweiten Runde setzt sich die Jury spartenübergreifend aus allen Fachbereichsvorsitzenden zusammen. Die Zusprechungen werden in einem Bericht an das Plenum begründet und von diesem beschlossen.